Förderfähige Kosten dürfen pro Wohngebäude maximal 50.000€ betragen.
Privatleute können die Kosten inklusive Mehrwertsteuer beim BAFA geltend machen. Freiberufler oder Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können nur die Nettokosten angeben.
Hotline: 02962 – 82 700
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